AGB

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Magdalena Böhler, Inhaberin der mabo design e.U. (im Folgenden „Designerin“), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Designerin und dem beauftragenden Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG anwendbar, somit B2B. Verbrauchergeschäfte sind von diesen AGB nicht erfasst.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von der Designerin schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht die Designerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch die Designerin bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Designerin, sowie einem allfälligen Briefing. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Designerin und können zu einer Anpassung des Honorars und der Termine führen. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Designerin.

2.2 Alle Entwürfe, Konzepte, Designvorschläge und Zwischenergebnisse der Designerin (insbesondere Layouts, Moodboards, Vorentwürfe und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen sieben Tagen ab Übermittlung freizugeben oder mit konkreten Anmerkungen zu versehen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.

2.3 Der Auftraggeber wird der Designerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Verzögert sich der Projektfortschritt aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Zulieferung durch den Auftraggeber, verschieben sich die vereinbarten Termine entsprechend; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert nach Aufwand verrechnet.

2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Texte, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den vereinbarten Zweck eingesetzt werden können. Die Designerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Designerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber die Designerin schad- und klaglos und ersetzt ihr sämtliche dadurch entstehenden Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.

2.5 Die Designerin ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung unterstützende KI-Tools (z. B. für Recherche, Texterstellung, Bildbearbeitung) einzusetzen. Die inhaltliche und gestalterische Verantwortung für das Endergebnis bleibt bei der Designerin.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Designerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, letztere nach vorheriger Information an den Auftraggeber. Die Designerin wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

  1. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Designerin schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Leistung der Designerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Designerin in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Designerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.





5. Besondere Bestimmungen für Website-Projekte (Plattformen, Hosting, Domain)

5.1 Sofern Gegenstand des Auftrages die Erstellung einer Website ist, erfolgt die Umsetzung auf Basis vereinbarter No-Code-Plattformen oder Content-Management-Systeme (insbesondere Framer, Webflow oder Figma Sites; in Einzelfällen auch andere Systeme wie z. B. Shopify). Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Hosting und der Betrieb der Website über die Infrastruktur des jeweiligen Plattformanbieters erfolgen und dessen Nutzungsbedingungen, Verfügbarkeit und Preisgestaltung unterliegen. Die Designerin übernimmt keine Haftung für Ausfälle, technische Änderungen oder die Einstellung des Dienstes durch den Plattformanbieter.

5.2 Die laufenden Kosten für Drittanbieter-Abonnements (z. B. Plattform-Lizenzen, Hosting, Domains) trägt der Auftraggeber. Richtet der Auftraggeber das Abonnement auf seinen Namen ein, haftet er selbst für die rechtzeitige Zahlung. Übernimmt die Designerin vereinbarungsgemäß die Bereitstellung oder Auslage dieser Gebühren zur Weiterverrechnung, ist die Designerin bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Dienste einzustellen. Für daraus resultierende Website-Sperrungen oder Datenverluste durch den Plattformanbieter haftet die Designerin nicht.

5.3 Nach Fertigstellung übermittelt die Designerin dem Auftraggeber die Website zur Abnahme. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen sieben Tagen nach Bereitstellung schriftlich (auch per E-Mail) konkrete, begründete Mängel anzeigt. Geringfügige, dem gewöhnlichen Gebrauch nicht entgegenstehende Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.4 Mit erfolgter Abnahme und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wird das Website-Projekt (bzw. die Administrationsrechte) an den Account des Auftraggebers übertragen. Damit geht die Website vollständig in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers über. Laufende Wartung, Aktualisierung von Inhalten und technischer Support sind, sofern nicht gesondert als Wartungspaket vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrages und werden auf Wunsch gesondert nach Aufwand oder im Rahmen eines Betreuungspakets verrechnet. 5.5 Die Designerin übernimmt keine Gewähr für die durchgehende Erreichbarkeit, Ladegeschwindigkeit oder Funktionsfähigkeit der Website, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht (insbesondere Verhalten des Plattform- oder Hosting-Anbieters, Internetverbindung des Auftraggebers oder Dritter, höhere Gewalt).

  1. Vergütung, Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Designerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bei Projekten mit einem Budget ab € 1.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Designerin berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen (z. B. Anzahlung bei Auftragserteilung) entsprechend dem Projektfortschritt abzurufen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Designerin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe.

6.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen über die im Angebot enthaltene Anzahl hinaus, Sonderwünsche, kurzfristige Änderungen), werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Barauslagen (z. B. Lizenzkosten für Schriften, Bildmaterial, Plugins) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

6.4 Kostenvoranschläge der Designerin sind unverbindlich. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten den schriftlich veranschlagten Betrag um mehr als 15 % übersteigen, wird die Designerin den Auftraggeber rechtzeitig informieren. Eine Kostenüberschreitung bis 15 % gilt von vornherein als genehmigt.

6.5 Bricht der Auftraggeber ein in Auftrag gegebenes Projekt ohne Einbindung der Designerin einseitig ab oder ändert er es grundlegend, hat er der Designerin die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Liegt der Abbruch nicht in einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Designerin begründet, hat der Auftraggeber darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu zahlen. Mit der Zahlung erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten, aber nicht final abgenommenen Arbeiten keine Nutzungsrechte; nicht fertiggestellte Entwürfe und Unterlagen sind auf Verlangen der Designerin zurückzustellen oder zu löschen.

  1. Zahlung

7.1 Das Honorar ist, sofern nicht im Einzelfall andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, der Designerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Die Designerin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen oder fertige Arbeiten (z. B. finale Dateien, Zugang zur Website) zu übergeben, bis ein aushaftender Betrag vollständig beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht).

7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Designerin aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Designerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

7.5 Wurde die Bezahlung in Raten oder Teilbeträgen vereinbart, so behält sich die Designerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.6 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Designerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

  1. Eigentums- und Nutzungsrechte, Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Designerin (insbesondere Entwürfe, Designs, Konzepte, Layoutdateien, Quelldateien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum der Designerin. Der Auftraggeber erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars das Recht zur Nutzung der Leistung für den vereinbarten Verwendungszweck. Nutzt der Auftraggeber die Leistung bereits vor vollständiger Bezahlung, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

8.2 Mangels anderslautender Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (z. B. Betrieb der konkreten Website, Verwendung des Logos/Brandings für das beauftragte Unternehmen). Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verwendung für andere Unternehmen oder Zwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Designerin nicht gestattet.

8.3 Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Designerin zulässig. Die Herausgabe offener Projektdateien und Arbeitsdateien (z. B. Figma-Quelldateien, Rohdaten) ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrages; sie kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

8.4 Die Designerin ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – als Referenz zu nennen und in ihrem eigenen Portfolio, auf ihrer Website und in ihren Social-Media-Kanälen zu zeigen, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Auftraggeber.

8.5 Ein dezenter Hinweis der Designerin auf die Urheberschaft (z. B. „Design by mabo.design“ im Footer der Website) wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers angebracht und kann von diesem jederzeit schriftlich widerrufen werden.

8.6 Der Auftraggeber haftet der Designerin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  1. Gewährleistung und Haftung

9.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Bereitstellung. Davon abweichend gilt im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien, dass die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt beim Auftraggeber liegt.

9.2 Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche (insbesondere wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche) Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. Die Designerin ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Auftraggeber vorgegeben oder freigegeben wurden. Dies gilt gleichermaßen für Leistungen, die unter Einsatz von KI-Tools erbracht werden.

9.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Designerin für Sach- oder Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.

9.4 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verfallen sechs Monate ab Kenntnis des Schadens. Jegliche Haftung und Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

  1. Vorzeitige Auflösung

10.1 Die Designerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, wie z. B. Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten;c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der Designerin weder Vorauszahlungen noch taugliche Sicherheiten leistet.

10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Designerin trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

  1. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Designerin und dem Auftraggeber unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin.

11.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Designerin und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Designerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Designerin berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

mabo design e.U.
Websites & Digitale Designs
Schwarzach | Vorarlberg | AT

© 2026 Magdalena Böhler. Alle Rechte vorbehalten.

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